Warum gibt es keine frei verhandelbaren Notarpreise?
Notare rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab. Für vergleichbare Vorgänge entstehen daher grundsätzlich vergleichbare Gebühren, unabhängig davon, welchen Notar Sie beauftragen. Unterschiede ergeben sich vor allem durch den Geschäftswert, die Zahl der Urkunden, den Umfang der Beratung, erforderliche Entwürfe, Vollzüge, Registeranmeldungen, Auslagen und Umsatzsteuer.
- Der Geschäftswert ist oft die wichtigste Berechnungsgrundlage.
- Bei Immobilien zählt in der Regel der Kaufpreis oder ein vergleichbarer Wert.
- Bei Erbsachen kann der Nachlasswert eine Rolle spielen.
- Bei Gesellschaftssachen zählen unter anderem Stammkapital und Umfang der Anmeldung.
- Auslagen, Dokumentenpauschalen, Porto, Registerkosten und Umsatzsteuer können zusätzlich anfallen.
Welche Faktoren beeinflussen die Notarkosten?
Die Kosten steigen in der Regel nicht nur mit dem Arbeitsaufwand, sondern vor allem mit dem gesetzlich relevanten Wert des Geschäfts. Auch mehrere Beteiligte, zusätzliche Entwürfe oder Vollzugstätigkeiten können den Gesamtbetrag erhöhen.
- Geschäftswert: Kaufpreis, Vermögenswert, Nachlasswert oder Kapitalbetrag
- Art der Leistung: Beglaubigung, Beurkundung, Entwurf, Beratung oder Vollzug
- Komplexität: individuelle Klauseln, mehrere Regelungen oder zusätzliche Abstimmungen
- Zahl der Urkunden und Beteiligten: mehr Dokumente können zusätzliche Gebühren auslösen
- Nebenkosten: Auslagen, Registergebühren, Grundbuchkosten und Umsatzsteuer
So bereiten Sie den Notartermin kostensicher vor
Je genauer Sie den Vorgang beschreiben, desto besser kann die Notarkanzlei die voraussichtlichen Gebühren einordnen. Halten Sie relevante Werte und Unterlagen bereit, damit keine unnötigen Rückfragen oder zusätzliche Termine entstehen.
- Nennen Sie den Zweck des Termins, zum Beispiel Kaufvertrag, Vollmacht, Testament oder Handelsregisteranmeldung.
- Bereiten Sie Werte vor, etwa Kaufpreis, Vermögenswert, Nachlasswert oder Stammkapital.
- Bringen Sie Personalausweise und vorhandene Vertragsentwürfe mit.
- Fragen Sie nach, welche Auslagen, Registerkosten oder Grundbuchkosten zusätzlich anfallen können.
- Klären Sie, ob ein Entwurf vorab erstellt werden soll und welche Informationen dafür erforderlich sind.